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Kirchgemeindeversammlung
Jährlich finden 2 Versammlungen statt:
- Mai/Juni: Rechnungsabnahme
- November/Dezember: Budgetabnahme
Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung
Wil-Hüntwangen-Wasterkingen vom 27. Juni 2010
(Veröffentlichung i.S. von § 68a GemG)
Die Kirchgemeindeversammlung vom 27. Juni 2010 hat folgende Beschlüsse gefasst:
1. Jahresrechnung 2009
Die Jahresrechnung 2009 wird von der Versammlung einstimmig abgenommen.
2. Wahl der Rechnungsprüfungskommission für die Amtsperiode
2010 – 2014
1. Dörre René, Wil
2. Hauser Karin, Hüntwangen
3. Hofer Antoinette, Wil
4. Meier Hansruedi, Hüntwangen
5. Reif Robert, Wil
Präsident: Dörre René, Wil
Die Rechnungsprüfungskommission wird einstimmig gewählt.
Rechtsmittelbelehrung
Ein Stimmrechtsrekurs (Verletzung der politischen Rechte oder der Vorschriften über ihre Ausübung) kann innert 5 Tagen seit Publikation (also ab Montag, 5. Juli 2010) an den Bezirksrat Bülach gerichtet werden. Dazu muss bis Ende der Versammlung eine Rüge vorgebracht werden.
Eine Gemeindebeschwerde gegen einen gefassten Beschluss kann innert 30 Tagen seit Publikation (5. Juli – 2. August 2010) an den Bezirksrat gerichtet werden.
Dabei können Verletzung eines übergeordneten Rechts oder inhaltliche Mängel eines Beschlusses geltend gemacht werden.
Die unterlegene Partei hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Hüntwangen, 5. Juli 2010 DIE KIRCHENPFLEGE
Hier finden Sie das Protokoll
Die nächste Kirchgemeindeversammlung findet statt am Donnerstag,
2. Dezember 2010, 19.30 Uhr im Kirchgemeindehaus Hüntwangen
Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung
Wil-Hüntwangen-Wasterkingen vom 29. März 2010
(Veröffentlichung i.S. von § 68a GG)
Die Kirchgemeindeversammlung vom 29. März 2010 hat folgende Beschlüsse gefasst:
- Kauf des ¼- Miteigentumsanteils am Kirchgemeindehaus (Saal¬gebäude) von der Gemeinde Hüntwangen für Fr. 180'000.-
- Projektierungskredit zur Sanierung und zum Teilumbau des Kirch¬gemeindehauses (Saalgebäude und Wohnhaus) im Betrag von Fr. 133'000.-
Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung
Wil-Hüntwangen-Wasterkingen
vom 29. November 2009 (Veröffentlichung i.S. von § 68a GG)
Die Kirchgemeindeversammlung vom 29. November 2009 hat folgenden Beschluss gefasst:
1. Genehmigung des Voranschlages der Kirchgemeinde für das Jahr 2010 und Festsetzung des Steuerfusses. Antrag: 14% (wie bisher)
Der Voranschlag der reformierten Kirchgemeinde für das Jahr 2010 wird genehmigt.
Der Steuerfuss der Kirchgemeinde für 2010 wird auf 14% belassen.
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