Bestätigungswahl für die Amtsdauer 2024-2028
Empfehlung der Kirchenpflege
Die Kirchenpflege schlägt Ihnen Pfarrerin Carola Jost-Franz für die Amtsperiode 2024 bis 2028 zur Wiederwahl vor.
Der Kirchgemeinde stehen 70 Pfarrstellenprozente zur Verfügung.
Sollte der Rekurs um mehr Pfarrstellenprozente positiv beantwortet werden, werden die weiteren Stellenprozente dem Pensum von Pfarrerin Carola Jost-Franz zugeschlagen. Wenn von den Stimmberechtigten keine Urnenwahl verlangt wird, wird die Bestätigung der stillen Wahl im Dezember 2023 veröffentlicht. Falls mindestens ein Zwanzigstel der Stimmberechtigten eine Urnenwahl verlangt, findet diese am 3. März 2024 statt.
Pfarrbestätigungswahlen 2024 – Publikation Bestätigung
Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Will-Hüntwangen-Wasterkingen
Die Kirchenpflege beschliesst:
- Die der Kirchgemeinde im Pfarramt zur Verfügung stehenden Stellenprozente werden für die Amtsdauer 2024 bis 2028 wie folgt aufgeteilt:
Pfarrerin Carola Jost-Franz mit 70 Stellenprozent.
- Sollten aus einer positiven Antwort auf den hängigen Rekus der Kirchgemeinde zusätzliche Stellenprozente für das Pfarramt zugeteilt werden, werden diese dem Pensum von
Pfarrerin Carola Jost-Franz zugeteilt.
- Den Stimmberechtigten der Kirchgemeinde wird zur Bestätigung für die Amtsdauer 2024 bis 2028 gemäss Ziffer 1 und bei positivem Ausgang von Ziffer 2 vorgeschlagen:
Pfarrerin Carola Jost-Franz.
- Gemäss § 13 Abs.3 des Kirchengesetzes kann mindestens ein Zwanzigstel der Stimmberechtigten der Kirchgemeinde für die in Ziffer 1 und im positiven Falle 2 aufgeführte Pfarrerin schriftlich die Wahl an der Urne verlangen. Die Unterschriften sind der Kirchenpflege Wil-Hüntwangen-Wasterkingen, c/o Susanna Bär Briner, Präsidentin der Kirchenpflege, Vorderer Kirchweg 10, 8194 Hüntwangen, binnen 30 Tagen seit der amtlichen Veröffentlichung dieses Beschlusses einzureichen. Wird binnen dieser Frist keine Urnenwahl verlangt, so wird die Kirchenpflege Pfarrerin Carola Jost-Franz gemäss Ziffer 1 und im positiven Falle 2 als gewählt erklären.
- Die stille Wahl und die Wahl an der Urne erfolgen unter dem Vorbehalt einer Änderung der massgebenden gesetzlichen Bestimmungen sowie der Amtspflichten der gewählten Pfarrerinnen und Pfarrer in örtlicher und inhaltlicher Hinsicht während der Amtsdauer.
- Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung binnen 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs bei der Bezirkskirchenpflege Bülach, Michel Destraz, Wilenhofstrasse 14, 8185 Winkel b. Bülach, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen.
- Mitteilung an die Gemeinde Wil, an die Bezirkskirchenpflege sowie an den Kirchenrat.
- Amtliche Veröffentlichung im Publikationsorgan der Kirchgemeinde Will-Hüntwangen-Wasterkingen
Ort, Datum Evangelisch-reformierte Kirchenpflege
Hüntwangen, 9. Nov. 2023 Die Präsidentin: Die Aktuarin:
Susanna Bär Briner Susanne Sigrist-Meier